Ratgeber

E-Rechnung schreiben, ohne Abo

Seit 2025 ist eine einfache PDF zwischen Unternehmen keine E-Rechnung mehr. Was das heißt, ab wann es dich trifft und wie du eine E-Rechnung als ZUGFeRD-PDF speicherst.

Kurz: Eine E-Rechnung enthält die Rechnungsdaten so, dass Software sie lesen kann. Annehmen musst du sie schon heute. Ausstellen musst du sie spätestens ab 2028, wenn dein Kunde ein Unternehmen in Deutschland ist.

Was eine E-Rechnung ist

Eine E-Rechnung ist ein Datensatz in einem festen Aufbau (europäische Norm EN 16931). Ein Programm kann Beträge, Steuer und Rechnungsnummer daraus lesen, ohne dass jemand etwas abtippt.

Eine PDF, die nur wie eine Rechnung aussieht, zählt seit 2025 nicht mehr dazu. Sie heißt im Gesetz „sonstige Rechnung“, genau wie Papier.

In Deutschland sind zwei Formen üblich:

Ab wann du sie brauchst

Die Pflicht betrifft Rechnungen zwischen Unternehmen im Inland. Sie kommt in Stufen:

Seit 2025 Jedes Unternehmen muss E-Rechnungen annehmen können. Ein E-Mail-Postfach genügt.
Bis Ende 2026 Du darfst weiter Papier schicken, oder eine normale PDF, wenn der Kunde einverstanden ist.
2027 Das gilt nur noch, wenn dein Umsatz im Vorjahr höchstens 800.000 € war.
Ab 2028 E-Rechnung für alle Rechnungen an Unternehmen im Inland.

Wo sie nicht Pflicht ist

Die wichtigsten Ausnahmen:

Viele Kunden wollen die E-Rechnung trotzdem schon jetzt, weil ihre Buchhaltung sie direkt einliest.

So geht es mit MiniBills

Du füllst die Rechnung aus und klickst auf „Als PDF speichern“. Rechnung und Gutschrift entstehen als ZUGFeRD-PDF (auch Factur-X genannt) im Profil EN 16931: Das Blatt sieht aus wie in der Vorschau, die Daten stecken in derselben Datei.

MiniBills: links das Formular, rechts die Rechnung, oben der Knopf Als PDF speichern

Was MiniBills nicht macht

MiniBills schreibt Rechnungen. Es liest keine fremden E-Rechnungen ein, lädt nichts in Behördenportale hoch und ersetzt keine Buchhaltung. Wer an Behörden liefert, die eine XRechnung über ein Portal verlangen, braucht dafür ein anderes Werkzeug.

Stand: Oktober 2026. MiniBills ist ein Werkzeug, keine Steuer- oder Rechtsberatung. Im Zweifel fragst du deinen Steuerberater oder dein Finanzamt.