Ratgeber
Rechnung als Kleinunternehmer schreiben
Was auf die Rechnung gehört, wie der Hinweis auf § 19 lautet und was seit 2025 für E-Rechnungen gilt.
Wer Kleinunternehmer ist
Kleinunternehmer nach § 19 UStG ist, wer im Vorjahr höchstens 25.000 € Umsatz gemacht hat und im laufenden Jahr 100.000 € nicht überschreitet. Diese Grenzen gelten seit dem 1. Januar 2025.
Überschreitest du im laufenden Jahr die 100.000 €, endet die Regelung sofort: Schon der Umsatz, mit dem du die Grenze reißt, ist umsatzsteuerpflichtig.
Was auf der Rechnung stehen muss
Für Kleinunternehmer gilt seit 2025 eine eigene, kürzere Liste (§ 34a UStDV):
- dein vollständiger Name und deine Anschrift
- Name und Anschrift des Kunden
- deine Steuernummer oder Umsatzsteuer-Identifikationsnummer
- das Rechnungsdatum
- Menge und Art der Leistung
- der Betrag in einer Summe
- ein Hinweis, dass die Steuerbefreiung für Kleinunternehmer gilt
Eine fortlaufende Rechnungsnummer, der Leistungszeitraum, ein Zahlungsziel und deine Bankverbindung gehören in der Praxis ebenfalls dazu. So findest du die Rechnung wieder, und der Kunde weiß, wohin er bis wann zahlen soll.
Der Hinweis auf § 19
Einen festen Wortlaut gibt es nicht. Üblich ist ein Satz wie:
Wichtig ist, was fehlt: kein Steuersatz, kein Steuerbetrag, kein „inkl. MwSt.“. Wer als Kleinunternehmer Umsatzsteuer auf die Rechnung schreibt, schuldet sie dem Finanzamt (§ 14c UStG).
E-Rechnung: Was für Kleinunternehmer gilt
Seit 2025 müssen Unternehmen in Deutschland E-Rechnungen von anderen Unternehmen annehmen können. Das gilt auch für Kleinunternehmer; ein E-Mail-Postfach genügt dafür.
Ausstellen musst du als Kleinunternehmer keine E-Rechnung. Du darfst weiter eine normale PDF oder ein Blatt Papier schicken. Mehr dazu: E-Rechnung schreiben, ohne Abo.
So sieht das in MiniBills aus
Du stellst die Steuer einmal auf „Kleinunternehmer (ohne Umsatzsteuer)“. Der Hinweis auf § 19 steht dann von selbst auf jeder Rechnung, die Summe kommt ohne Steuerzeile, und die Nummern laufen fortlaufend weiter.
Fehlt eine Pflichtangabe, sagt MiniBills es dir, bevor die PDF gespeichert wird. Wechselst du später zur Umsatzsteuer, stellst du das eine Feld um.
Stand: Oktober 2026. MiniBills ist ein Werkzeug, keine Steuer- oder Rechtsberatung. Im Zweifel fragst du deinen Steuerberater oder dein Finanzamt.